Für unsere (zukünftigen) Mitarbeiter
Wir möchten hier unsere Mitarbeiter und auch Interessierte und zukünftige Mitarbeiter über verschiedene Grundlagen informieren.
Im Interesse aller und um unseren Mitarbeitern mehr Informationen sowie Sicherheit zu geben, haben wir uns 2021 entschlossen, eine Arbeitsvertragsrichtlinie zu erarbeiten, die Grundlage aller unserer Arbeitsverträge ist.
Hier werden über Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaubsregelung und Betriebsfrieden, alle Fragen beantwortet, die unsere Mitarbeiter betreffen.
Sie beinhaltet auch die Verpflichtung, die Gehälter der Pflege nach TVÖD-Pflege West zu berechnen.
Die AVR beinhaltet aktuell den Tarif aus 2022, der ab 01.03.2024 erneut angepasst wird.
Wir stellen hier die aktuelle Version (aus 2024) unserer AVR für alle zur Verfügung, die sich dazu gerne informieren möchten. Bei Fragen, dürfen Sie uns jederzeit kontaktieren.
Außerdem stellen wir hier den Zugang zum Fortbildungsbereich zur verfügung.
Und wir informieren hier über unsere Schwerbehindertenvertretung, die für alle Mitarbeiter mit Schwerbehinderte und gleichgestellte für Fragen zur Verfügung steht.
Arbeitsvertragsrichtlinien
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Wir möchten hier unsere Mitarbeiter und auch Interessierte und zukünftige Mitarbeiter über die Grundlagen unserer Arbeitsverträge informieren.
Im Interesse aller und um unseren Mitarbeitern mehr Informationen sowie Sicherheit zu geben, haben wir uns 2021 entschlossen, eine Arbeitsvertragsrichtlinie zu erarbeiten, die Grundlage aller unserer Arbeitsverträge ist.
Hier werden über Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaubsregelung und Betriebsfrieden, alle Fragen beantwortet, die unsere Mitarbeiter betreffen.
Sie beinhaltet auch die Verpflichtung, die Gehälter der Pflege nach TVÖD-Pflege West zu berechnen.
Die AVR beinhaltet aktuell den Tarif aus 2024, der ab 01.03.2024 angepasst wird.
Wir stellen hier die aktuelle Version (aus 2024) unserer AVR sowie der aktuell gültige Tarif TVÖD-Pflege West für alle zur Verfügung, die sich dazu gerne informieren möchten.
Bei Fragen, dürfen Sie uns jederzeit kontaktieren.​​​​​
Fort- und Weiterbildungen​
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Wir stellen hier unseren Mitarbeitern den Zugang zu unserem internen Fortbildungsportal zu Verfügung.
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Hier kann sich jeder Mitarbeiter der Pflege zu verschiedenen ausgewählten Themen regelmäßig fortbilden.
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Ein Teil der Fortbildungen sind Pflichtunterweisungen und einige frei wählbar.
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Über den Pflegecampus könne wir auch die staatlich anerkannte Weiterbildung zur Betreuungsfachkraft anbieten.
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Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Rechtliche Aufklärung zur Nutzung des Hinweisgebersystems
Im Rahmen der Umsetzung unserer Compliance Strategie haben wir ein umfassendes Compliance Management System (CMS) zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens unseres Unternehmens eingerichtet. Das CMS dient ebenso der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Diese Zielsetzung richtet sich an unseren Vorstand bzw. Geschäftsführung, an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch an unsere Geschäftspartner.
Innerhalb unseres CMS haben wir dazu insbesondere eine eigene organisatorische Compliance Struktur in unserem Unternehmen geschaffen. Unser Chief Compliance Officer ist eigens für die Umsetzung und Überwachung unseres CMS zuständig. Unser Chief Compliance Officer steht allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Geschäftspartner jederzeit persönlich, telefonisch, per Brief oder auch E-Mail für alle Fragen im Zusammenhang mit Compliance-Themen zur Verfügung.
Wesentliche Pflichten, Leitlinien und Werte für das rechtskonforme Handeln unseres Unternehmers ergeben sich aus unserem Verhaltenskodex. Unser Verhaltenskodex wird durch eine Vielzahl an Compliance-Richtlinien und Verhaltensvorgaben konkretisiert. Unser Unternehmen hat darüber hinaus zahlreiche weitere interne Prozesse zur Risikoanalyse und für ein effektives Monitoring unseres CMS implementiert.
Ein wesentliches Element unseres CMS ist auch die Einrichtung eines webbasierten internen Hinweisgeber-Systems. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Unternehmens sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten und Kunden usw.) haben darüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien – auch vollständig anonym – abzugeben.